Psychotherapeuten unter Druck: Ein Gericht stoppt Honorarabsenkung und sorgt für Aufregung
In den letzten Wochen gab es in der Welt der Psychotherapie einige Aufregung. Ein Gericht, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, hat entschieden, dass die geplante Absenkung der Vergütung für Psychotherapeuten um 4,5 Prozent vorerst gestoppt wird. Das Ganze hat mit einem Eilantrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu tun, die sich gegen diese Kürzung zur Wehr gesetzt hat. Ursprünglich sollte die Kürzung bereits zum 1. April 2026 greifen, aber die Richter haben die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) ausgesetzt. Ein großer Erfolg für die KBV, die sich für die Rechte der Psychotherapeuten starkmacht.
Das Gericht hat erhebliche rechtliche Bedenken geäußert, insbesondere hinsichtlich der Berechnungsgrundlage für die Kürzungen. Denn es wurde ein Vergleich zwischen dem Umsatz einer „voll ausgelasteten“ psychotherapeutischen Praxis und einer typischen fachärztlichen Praxis angestellt. Dabei flossen für Fachärzte Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2024 ein, während für Psychotherapeuten die Daten aus dem Jahr 2026 verwendet wurden – ein methodisches Problem, das die Richter nicht ignorieren konnten. Und das ist nicht alles: Die hohe Kostenentwicklung in psychotherapeutischen Praxen wurde ebenfalls nicht berücksichtigt.
Die Hintergründe der Kürzungen
Im Hintergrund steht der enorme Spardruck, dem die gesetzlichen Krankenkassen ausgesetzt sind. Der EBA hatte die Honorarabsenkung beschlossen, und das, obwohl ursprünglich sogar eine Kürzung von bis zu 9,97 Prozent im Raum stand. Die betroffenen Leistungen sind unter anderem die antrags- und genehmigungspflichtige Psychotherapie, die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung. Das alles wirft natürlich Fragen auf: Wie soll man als Therapeut über die Runden kommen, wenn die Honorare sinken?
Die KBV sieht den Eilbeschluss als wichtigen Zwischenerfolg und ist optimistisch, was den weiteren Verlauf der Klage betrifft. Sie hat die Aussetzung der sofortigen Vollziehung erwirkt, und das bedeutet, dass die Honorarabsenkung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage nicht angewendet werden darf. Allerdings ist der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung noch ungewiss. Das Gericht hat ebenfalls festgestellt, dass kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Kürzungsbeschlusses dargelegt wurde.
Die Reaktionen und der Ausblick
Die Diskussion um die Honorarkürzungen hat bundesweit Proteste ausgelöst. Viele Psychotherapeuten sind besorgt über die Entwicklungen und die Auswirkungen auf ihre Praxen. Trotz neuer Zuschläge für Personalkosten wird für 2026 dennoch eine Senkung der Honorare um 2,3 Prozent erwartet. Und das, obwohl das Bundesgesundheitsministerium keine rechtlichen Einwände gegen den Beschluss des EBA erhoben hat. Es bleibt also spannend, wie sich die Situation entwickeln wird.
Während wir auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren warten, bleibt die Frage im Raum: Wie werden die Psychotherapeuten auf diese Unsicherheiten reagieren? Die Lage ist angespannt, und die Nerven sind zum Zerreißen gespannt. Der Druck auf die Therapeuten wächst, und es bleibt zu hoffen, dass die Stimme der Psychotherapie gehört wird, bevor es zu spät ist.
